EEG 2026: Neue Anreize für Photovoltaik
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz
Was ist das überhaupt?
Was regelt EEG?
Ausbau erneuerbarer Energien
Nachhaltige, saubere Energieversorgung
Schutz von Klima und Umwelt
Vorteile durch EEG 2026
Steuerliche Vergünstigungen
Kostenvorteile für Anschaffung und Montage
Abbau bürokratischer Hürden
Vorteile mit enwego
Schnelles und kostenloses Angebot
Individuelle Beratung
Von Planung bis Installation nur wenige Wochen
EEG 2026 beschleunigt Energiewende
Das ändert sich für Photovoltaik
Mit der Gesetzesnovelle EEG 2026 soll ein ordentlicher Schub in Richtung regenerative Energieversorgung erfolgen, um die ehrgeizigen Klimaziele für Deutschland zu erreichen. Bisher mussten sich zukünftige Photovoltaik-Besitzer durch viele bürokratische Regelungen kämpfen, um endlich eigenen Strom produzieren zu können. Diese Hindernisse sind seit 2026 weitestgehend vom Tisch. Auch wurden durch Kosten- und Steuervergünstigungen noch mehr Anreize für die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage geschaffen. Eigener Stromproduzent zu werden, lohnt sich jetzt erst richtig. Aber was ändert sich nun für Solaranlagen?
0 % Mehrwertsteuer
Seit dem 01.01.2023 ist die Mehrwertsteuer auf alle Komponenten (PV-Module, Wechselrichter, Stromspeicher usw.) einer Photovoltaikanlage sowie der Montageleistung auf 0 Prozent gesetzt worden. Das bedeutet, dass die Lieferung, die Anschaffung und die Installation dem Nullsteuersatz unterliegen. Eigenheimbesitzer müssen nicht mehr für fünf Jahre zum Unternehmer optieren, um beim Erwerb der PV-Anlage die Vorsteuer zu ziehen.
Für was gilt es?
für Photovoltaik-Anlagen auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes, öffentliche Gebäude und Gebäude des Gemeinwohls
für Anlagen, die ab dem 01.01.2023 geliefert und installiert werden
für Anlagen mit einer Nennleistung bis 30 kWp
Befreiung von Ertragssteuer
Bisher mussten Betreiber einer PV-Anlage die Einnahmen, die sie mit ihrer Solaranlage erzielt haben, in der Einkommensteuererklärung angeben. Mit der EEG 2023-Novelle sind alle Photovoltaik-Anlagen mit einer Nennleistung bis 30 kWp auf Einfamilienhäuser ab sofort von der Einkommenssteuerpflicht befreit. Die Ertragssteuerbefreiung gilt auch rückwirkend für das Jahr 2022. Mit der Abschaffung dieser steuerlichen Hürde sollen noch mehr Anreize geschaffen werden, sich eine Solaranlage zuzulegen.
Für was gilt es?
für Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern und anderen Gebäuden.
für Mehrfamilienhäusern gilt 15 kWp pro Wohn- und Gewerbeeinheitgilt für Anlagen, die ab dem 01.01.2023 geliefert und installiert werden.
für eine Obergrenze bis 100 kWp je steuerpflichtiger Person
Kann rückwirkend bereits für Steuerjahr 2022 geltend gemacht werden
Wegfall der 60% Regelung
Die frühere pauschale 70 %-Begrenzung der Einspeiseleistung wurde abgeschafft.
Für neue Photovoltaik-Anlagen gilt stattdessen eine 60 %-Einspeisegrenze, sofern kein Smart Meter und keine Steuerbox installiert sind.
Mit entsprechender Messtechnik kann die Einspeisung netzabhängig und flexibel gesteuert werden; eine pauschale Begrenzung entfällt.
Für was gilt es?
für neue Photovoltaik-Anlagen bis 25 kWp, sofern kein Smart Meter und keine Steuerbox installiert sind
für Bestandsanlagen bis 7 kWp gilt seit 2023 keine Einspeisebegrenzung mehr. Die Drosselung über Wechselrichter oder Smart Meter kann auf eigene Kosten entfernt werden.
Betreiber von Bestandsanlagen über 7 kWp können erst von der 60 %-Regelung befreit werden, wenn ein Smart Meter Gateway nachgerüstet wird. Bei einer Netzüberlastung kann der Netzbetreiber per Gateway auf die Anlage zugreifen und sie steuern.
Höhere Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung wurde für Anlagen zur Eigenversorgung von 6,24 Cent/kWh (bis 10 kWp) und 6,15 Cent/kWh (bis 40 kWp) auf 7,79 Cent/kWh (bis 10 kWp) bzw. 6,74 Cent/kWh (bis 40 kWp) angepasst.
Für eine 20 kWp-Anlage ergibt sich dann folgende Kalkulation:
Annahme: Eine 20 kWp-Anlage erzeugt 20.000 kWh pro Jahr.
Vergütung 0–10.000 kWh: 7,79 Cent/kWh
Vergütung 10.001–20.000 kWh: 6,74 Cent/kWh
Die durchschnittliche Einspeisevergütung beträgt 7,27 Cent/kWh.
Auch für Anlagen zur Volleinspeisung erhalten Betreiber bis 10 kWp nun 12,35 Cent/kWh.
Volleinspeise-Anlagen ab 10 kWp erhalten 10,35 Cent/kWh.
Für eine 15 kWp-Anlage für die Volleinspeisung ergibt sich dann folgende Mischkalkulation:
Vergütung 0–10.000 kWh: 12,35 Cent/kWh
Vergütung 10.001–15.000 kWh: 10,35 Cent/kWh
Die durchschnittliche Einspeisevergütung beträgt 11,68 Cent/kWh.
Für was gilt es?
Unterschieden werden PV-Anlagen für Teileinspeisung und Volleinspeisung.
Ab Februar 2026 gelten folgende Vergütungssätze
(in Cent/kWh):
bis 10 kWp: 7,79 (Teileinspeisung) / 12,35 (Volleinspeisung)
bis 40 kWp: 6,74 (Teileinspeisung) / 10,35 (Volleinspeisung)
bis 100 kWp: 5,50 (Teileinspeisung) / 10,35 (Volleinspeisung)Ab August 2026 werden die Vergütungssätze angepasst:
bis 10 kWp: 7,00 (Teileinspeisung) / 11,11 (Volleinspeisung)
bis 40 kWp: 6,06 (Teileinspeisung) / 9,31 (Volleinspeisung)
bis 100 kWp: 4,95 (Teileinspeisung) / 9,31 (Volleinspeisung)