EEG 2023: Neue Anreize für Photovoltaik

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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz

Was ist das überhaupt?

Was regelt EEG?

  • Ausbau erneuerbarer Energien

  • Nachhaltige, saubere Energieversorgung

  • Schutz von Klima und Umwelt

Vorteile durch EEG 2023

  • Steuerliche Vergünstigungen

  • Kostenvorteile für Anschaffung und Montage

  • Abbau bürokratischer Hürden

Vorteile mit enwego

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  • Individuelle Beratung

  • Von Planung bis Installation nur wenige Wochen

EEG 2023 beschleunigt Energiewende

Das ändert sich für Photovoltaik

Mit der Gesetzesnovelle EEG 2023 soll ein ordentlicher Schub in Richtung regenerative Energieversorgung erfolgen, um die ehrgeizigen Klimaziele für Deutschland zu erreichen. Bisher mussten sich zukünftige Photovoltaik-Besitzer durch viele bürokratische Regelungen kämpfen, um endlich eigenen Strom produzieren zu können. Diese Hindernisse sind seit 2023 weitestgehend vom Tisch. Auch wurden durch Kosten- und Steuervergünstigungen noch mehr Anreize für die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage geschaffen. Eigener Stromproduzent zu werden, lohnt sich jetzt erst richtig. Aber was ändert sich nun für Solaranlagen?

0 % Mehrwertsteuer

Seit dem 01.01.2023 ist die Mehrwertsteuer auf alle Komponenten (PV-Module, Wechselrichter, Stromspeicher usw.) einer Photovoltaikanlage sowie der Montageleistung auf 0 Prozent gesetzt worden. Das bedeutet, dass die Lieferung, die Anschaffung und die Installation dem Nullsteuersatz unterliegen. Eigenheimbesitzer müssen nicht mehr für fünf Jahre zum Unternehmer optieren, um beim Erwerb der PV-Anlage die Vorsteuer zu ziehen.

Für was gilt es?

  • für Photovoltaik-Anlagen auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes, öffentliche Gebäude und Gebäude des Gemeinwohls

  • für Anlagen, die ab dem 01.01.2023 geliefert und installiert werden

  • für Anlagen mit einer Nennleistung bis 30 kWp

Befreiung von Ertragssteuer

Bisher mussten Betreiber einer PV-Anlage die Einnahmen, die sie mit ihrer Solaranlage erzielt haben, in der Einkommensteuererklärung angeben. Mit der EEG 2023-Novelle sind alle Photovoltaik-Anlagen mit einer Nennleistung bis 30 kWp auf Einfamilienhäuser ab sofort von der Einkommenssteuerpflicht befreit. Die Ertragssteuerbefreiung gilt auch rückwirkend für das Jahr 2022. Mit der Abschaffung dieser steuerlichen Hürde sollen noch mehr Anreize geschaffen werden, sich eine Solaranlage zuzulegen.

Für was gilt es?

  • für Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern und anderen Gebäuden.

  • für Mehrfamilienhäusern gilt 15 kWp pro Wohn- und Gewerbeeinheitgilt für Anlagen, die ab dem 01.01.2023 geliefert und installiert werden.

  • für eine Obergrenze bis 100 kWp je steuerpflichtiger Person

  • Kann rückwirkend bereits für Steuerjahr 2022 geltend gemacht werden

Wegfall der 70% Regelung

Bisher durften Betreiber nur 70% der Nennleistung ihrer PV-Anlage in das öffentliche Netz eingespeisen, um das Netz nicht zu überlasten. Diese Regelung fällt seit 2023 nun weg. Das heißt, dass Betreiber von PV-Anlagen nicht länger ihre Einspeiseleistung drosseln und entsprechende Steuererungsvorrichtungen installieren müssen.

Für was gilt es?

  • für Neuanlagen mit einer Nennleistung bis 25 kWp, die seit 14. September 2022 in Betrieb genommen wurden.

  • für Bestandsanlagen bis 7 kWp gilt seit 2023 keine Einspeisebegrenzung mehr. Die Drosselung über Wechselrichter oder Smart Meter kann auf eigene Kosten entfernt werden.

  • Betreiber von Bestandsanlagen über 7 kWp können erst von der 70 %-Regelung befreit werden, wenn ein Smart Meter Gateway nachgerüstet wird. Bei einer Netzüberlastung kann der Netzbetreiber per Gateway auf die Anlage zugreifen und sie steuern.

Höhere Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung wurde im September 2022 für Anlagen zur Eigenversorgung von 6,24 Cent/kWh (bis 10 kWp) und 6,15 Cent/kWh (bis 40 kWp) auf 8,2 Cent/kWh (bis 10 kWp) bzw. 7,1 kWh (bis 40 kWp) angehoben. Für eine 15 kp-Anlage ergibt sich dann folgende Mischkalkulation:

Annahme: Eine 20 kWp-Anlage erzeugt 20.000 kWh pro Jahr.
Vergütung 0-10.000 kWh: 8,2 Cent/kWh
Vergütung 10.001-20.000 kWh: 7,1 Cent/kWh
Die durchschnittliche Einspeisevergütung beträgt 7,65 Cent pro Kilowattstunde.

Auch für Anlagen zur Volleinspeisung erhalten Betreiber bis 10 kWp nun 13,0 Cent pro kWh. Volleinspeise-Anlagen ab 10 kWp erhalten 10,9 Cent pro kWp. Für eine 15 kp-Anlage für die Volleinspeisung ergibt sich dann folgende Mischkalkulation:

Vergütung 0-10.000 kWh: 13,0 Cent/kWh
Vergütung 10.001-15.000 kWh: 10,9 Cent/kWh
Die durchschnittliche Einspeisevergütung beträgt 12,3 Cent pro Kilowattstunde.

Für was gilt es?

  • Unterschieden werden PV-Anlagen für die Volleinspeisung und für die Eigenversorgung.

  • Die höheren Vergütungssätze gelten bereits seit dem 30. Juli 2022.

  • Für höhere Einspeisevergütung einer Volleinspeise-Anlage muss Betreiber die Anlage im Jahr 2022 vor Inbetriebnahme als solche beim Netzbetreiber anmelden.

Doppelte Solar-Kraft

Mit der EEG 2023 ist es nun auch möglich, gleichzeitig eine Volleinspeiseranlage und eine Überschusseinspeiseranlage für den Eigenverbrauch auf dem Dach zu betreiben. Die zwei Jahre lange Wartezeit bis zu einer Erweiterung der Anlage ist nun passé. Ziel der Vereinfachung ist die optimale Ausnutzung der Dachfläche für erneuerbare Energien.

Für was gilt es?

  • Photovoltaik-Anlagen auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes, öffentliche Gebäude und Gebäude des Gemeinwohls

  • für Anlagen, die ab dem 01.01.2023 geliefert und installiert werden

  • für Anlagen bis 30 kWp